Interdisziplinäre Fragestellungen beim Vollzug des Krankenversicherungsrechts bearbeiten
Die Umsetzung der Massnahmen zur Qualitätsentwicklung nach Artikel 58 ff. KVG begleiten, insbesondere bei der Erarbeitung von konzeptuellen und strategischen Grundlagen zur Qualitätsentwicklung mitwirken, Qualitätsverträge prüfen und deren Genehmigung durch den Bundesrat vorbereiten
Prozesse zur Finanzierung der Aufgaben und des Betriebs der eidgenössischen Qualitätskommission sicherstellen und deren Jahresziele und -berichte prüfen
Umsetzung der Vorgaben zur Weitergabepflicht nach Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b und Absatz 3bis KVG begleiten, insbesondere bei der Kontrolle der Einhaltung der Weitergabepflicht mitarbeiten
Bei Rechtsetzungsgeschäften und Erstellung von Berichten und Stellungnahmen im Bereich der Qualitätsentwicklung und der Weitergabe von Vergünstigungen mitarbeiten