Ihr Aufgabengebiet
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Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) insbesondere:
Sie sind für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung laufender und einmaliger Leistungsansprüche im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII zuständig.Sie ermitteln selbstständig die inhaltlichen Sachverhalte, beraten, treffen Entscheidungen zur Leistungsgewährung, einschließlich Berechnung, Bescheiderstellung sowie Zahlungsveranlassung und Sie übernehmen die fortlaufende Betreuung.Sie sind für die Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen zuständig.Sie erarbeiten die Stellungnahmen zu Widersprüchen und Klageverfahren.Sie wirken in Arbeitsgruppen der hessischen Landkreise mit und pflegen das bestehende Netzwerk zum Austausch auf Landkreisebene in Hessen.Sie sind für die Erhebung laufender statistischer Werte sowie Datenerfassung zuständig. Ihre Vorausse...