Vollzug der Naturschutzgesetze und -verordnungen, z. B. Mitwirkung bei der Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft Mitwirkung bei der Ausweisung und Änderung von Schutzgebietsverordnungen Vollzug der Schutzgebietsverordnungen (Befreiungen bei Leitungsverlegungen etc. im Landschaftsschutzgebiet) Mitwirkung bei der Unterschutzstellung von einzelnen Bestandteilen der Natur Bearbeitung von Anträgen zur Grünlandumwandlung Prüfen von Vorkaufsrechtsanfragen
Mitwirkung bei der Bescheidserstellung und bei der Vorbereitung von Anhörungen
Mitwirkung bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
Ausnahmegenehmigungen zur Gehölzbeseitigung in der Vegetationszeit
Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z. B. Auszahlungen und Vor-Ort-Kontrollen Hagpflegeprogramm, Zuwendungsanträge, Abschluss Pachtverträge usw.)
Betreuung des Naturschutzbeirats (Sitzungsdienst, Protokolle etc.)