Präsidentin / Präsident sowie Mitglied der Nomenklaturkommission
Aufgaben
Die Nomenklaturkommission prüft als Fachstelle des Kantons die geografischen Namen der amtlichen Vermessung auf ihre sprachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Vollzugsregelungen des Bundes. Ihre Beurteilungen und Empfehlungen bilden die Grundlage für die Festlegung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung durch die Justizdirektion.
Erwartungen
Verständnis für historische und sprachliche Zusammenhänge
Interesse an Fragestellungen der amtlichen Vermessung und geografischen Ortsbezeichnungen