Unterstützung der Betreuungsgerichte durch sozialpädagogisch fundierte Stellungnahmen
Mitteilung über Umstände, die die Einleitung einer Betreuung oder andere Maßnahmen erforderlich machen
Beratungs- und Unterstützungsangebot nach § 5 und § 8 BtOG
Vorführung und Unterbringung betroffener Personen beim Richter, Sachverständigen, in Einrichtungen oder Kliniken auf Anordnung bzw. Beschluss des Gerichtes
Beglaubigung von Unterschriften bzw. Handzeichen bei Vorsorgevollmachten
Prüfung der Eignung von rechtlichen Betreuern
Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerktätigkeiten, Projektarbeiten und Leitung von Arbeitskreisen, Unterstützung bei der Akquise und Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuern
Unterstützung beim Registrierungs- und Sachkundeverfahren für Berufsbetreuer im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG)