Durchführung von Begehungen, Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erarbeitung von Betriebsanweisungen und Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
Sicherheitstechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln
Untersuchung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Beauftragten, Arbeitsschutzbehörden und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
Steuerung von externen Dienstleistern im Zusammenhang mit Arbeitsmedizin und sicherheitstechnischer Betreuung