Sie übernehmen die Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach SGB II in Fällen mittleren Schwierigkeitsgrades
Sie beraten die Antragsstellenden zu passiven Leistungen nach SGB II in Fällen mittleren Schwierigkeitsgrades
Sie arbeiten mit Dritten zusammen (z. B. Fachbereich Soziales, Fachbereich Bildung, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger)
Sie bearbeiten Änderungsanzeigen inklusive der Neuberechnung und Bescheidung von Leistungsansprüchen bei z. B. Einkommensänderungen, Änderungen der Kosten der Unterkunft oder bei Sanktionen
Sie erlassen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide bei Rückforderungen
Sie sind zuständig für Bestandsarbeiten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad (z. B. Bearbeitung des Datenabgleichs nach § 52 SGB II und Anrechnung von Nebeneinkommen)