Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben Sie die Aufgabe, den Arbeitgeber als wichtige Schlüsselrolle bei der Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation zu unterstützen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist eine Stabsstelle der Werkleitung und unterstützt diese gemäß §6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 in allen Belangen der Arbeitssicherheit. Eine wesentliche Kernaufgabe ist dabei die Vernetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes mit den betrieblichen Prozessen. Dabei unterstützen Sie die Werkleitung bei der Umsetzung zentral gelenkter Prozesse, und der Optimierung von Abläufen am Standort. Des Weiteren beraten Sie den Arbeitgeber und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
Aufgabengebiet:
Im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: